Brotherhood of BikersRockers & Outlaws

§ 2 Zweck

(Vereinssatzung)

  • Zweck des Vereins besteht in der Wahrung der Interessen aller sogenannten motorradfahrenden "Biker, Rocker & Outlaws". Für deren freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit das Motorradfahren mehr ist als nur Mittel zum Zweck, sondern für sie stellt dies eine innere Weltanschauung dar. Zu dieser Weltanschauung bekennt sich der Verein selbst.

  • Für diese Lebenseinstellung und Weltanschauung, die von uns auch als "Biker-Philosophie" verstanden wird, und das Recht auf die uneingeschränkte Ausübung dieser Weltanschauung eines "Bikers, Rockers & Outlaws", setzt sich der Verein mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ein im Rahmen der Möglichkeiten der deutschen Gesetzgebung, als auch auf europäischer Ebene.